Wirtschaftsprüfer

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Der Wirtschaftsprüfer gehört zur Gruppe der freien Berufe. Allerdings ist die Voraussetzung für die Tätigkeit eine öffentliche Bestellung verbunden mit einer Vereidigung. Das bedeutet, dass erst nach einem staatlichen Examen und dem Zulassungsverfahren die Arbeit als Prüfer aufgenommen werden darf. Im Zulassungsverfahren wird neben umfassender Fachkenntnisse auch die persönliche Eignung überprüft. Erst danach darf ein Prüfer in Unternehmen und Organisationen die gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen vornehmen. 

Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers

Die primäre Aufgabe eines Prüfers ist es, den Jahresabschluss von Organisationen und Unternehmen zu prüfen und zu bestätigen. Es geht bei der Prüfung aber nicht nur um die korrekte und ordnungsgemäße Erfassung des Geschworenengerichts, sondern auch um die Feststellung der Wirtschaftlichkeit und der Kreditwürdigkeit. Neben der Information an die Geschäftsleitung und den Aufsichtsrat ist auch der Gläubiger- und Anlegerschutz ein wichtiges Kriterium bei der Prüfung. Die Arbeit von erfahrenen Prüfern geht aber weit über die reine Prüfungstätigkeit hinaus. Wichtige Aufgaben sind auch, Gutachten zu erstellen und als Sachverständige für Anleger, Aufsichtsrat und Geschäftsleitung tätig zu sein. Dazu gehört oft auch die Beratung hinsichtlich Finanzierung, Betriebsführung, Fusionen und Unternehmensnachfolge. In bestimmten Situationen kann auch eine Treuhänderische Verwaltung zu den Aufgaben gehören. Hat ein Prüfer außerdem das Steuerberatungs-Examen bestanden, ist zusätzliche eine steuerliche Beratung des Unternehmens möglich.

Gesetzliche Vorschriften

In der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) sind die gesetzlichen Vorschriften für die freiberufliche Tätigkeit geregelt. In § 2 WPO ist der Inhalt der Tätigkeit beschrieben und in den Paragraphen 5 bis 14 die Zulassungsvoraussetzung zum Examen und dessen Durchführung festgelegt. Von einem Prüfer wird ein berufswürdiges Verhalten erwartet, dass dem Ansehen des Berufes Rechnung trägt. Dazu gehören nicht nur die Gewissenhaftigkeit bei der Arbeit, sondern auch die permanente Fort- und Weiterbildung. Neben der Eigenverantwortung sind Verschwiegenheit und Unabhängigkeit die Grundvoraussetzungen bei dieser verantwortungsvollen Arbeit. Unabhängig davon, wer der Auftraggeber ist, die Unparteilichkeit und Unbefangenheit gegenüber jedermann ist gesetzlich vorgeschrieben.

Einsatzgebiete

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss bei Unternehmen die mindestens zwei der folgenden Voraussetzungen erfüllen. Eine Bilanzsumme von 4.840.000 Euro, einen Jahresumsatz von 9.680.000 Euro und Beschäftigung von mindestens 50 Arbeitnehmer. Aber auch andere Organisationen können die Dienste eines Prüfers in Anspruch nehmen. Denn auch ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein, ist das oft lohnenswert. Aus diesem Grund nehmen viele Unternehmen aus der Wirtschaft, ob aus der Industrie, dem Handel, dem Handwerk oder anderen Dienstleistungsfirmen diese Dienstleistungen, wie bei FRISIA-TREUHAND GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft angeboten, in Anspruch. Sie profitieren von den Kenntnissen und Erfahrungen auch aus anderen Branchen und anderen Unternehmen. Das Vertrauen stützt sich dabei auf die ethischen Normen der Prüfer, hinsichtlich Unabhängigkeit und Verschwiegenheit sowie gewissenhafte und eigenverantwortliche Arbeit.


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