Was muss bei einer Existenzgründung beachtet werden?

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Am Anfang jeder unternehmerischen Handlung steht die Existenzgründung. Um sie effektiv und zielgerichtet einzuleiten, bedarf es einer gewissenhaften und professionellen Vorbereitung. Besonders wichtig ist die Idee, die vom Markt entsprechend angenommen wird. Sobald der Unternehmer dieses Konzept strukturiert hat, beginnt er mit dem Aufbau seines Business- und Finanzplanes. An dieser Stelle kommt es darauf an, ob die Existenzgründung mit Eigenkapital oder Fremdkapital erfolgen soll. Außerdem benötigt er ein finanzielles Polster, das ihn bis zur Erreichung der Gewinnphase vor der vorzeitigen Insolvenz schützt. In den Businessplan nimmt er alle Faktoren und Eventualitäten auf, die sich positive auf das zukünftige Unternehmen auswirken können. Im Internet gibt es für einige dieser Geschäftsfelder aussagefähige Prognosen, die sich als Richtwerte eignen. Bei der Bearbeitung sollte er jedoch einen professionellen Unternehmensberater und Gründungscoach hinzuziehen. Alternativ unterstützt ihn ein Steuerberater. Mit den vorbereiteten Unterlagen lässt er sich von seiner Hausbank individuell beraten. Parallel nimmt er mit der für ihn verantwortlichen Arbeitsagentur Kontakt auf.

Die zuständigen Berater kennen die Fördermöglichkeiten, die vom Bund, vom Land oder von der Europäischen Gemeinschaft in Anspruch genommen werden können. Ansprechpartner sind beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder die Industrie- und Handelskammer.

Es gibt auch Existenzgründungen, die auf den Ideen anderer Unternehmen beruhen. Diese vergeben Franchise-Verträge, ohne dass der zukünftige Unternehmer eine eigene Struktur entwickeln und ausprobieren muss. Ein Beispiel ist McDonalds. Der Franchisegeber legt dabei die national und international bewährte Vorgehensweise fest. Diese Möglichkeiten sind kostenintensiv, profitieren jedoch vom internationalen Renommee. So spart er sich die Kundenakquise, da das von ihm vertriebene Produkt schon bekannt und beliebt ist.

Ist der Existenzgründer arbeitslos, kann er in Abhängigkeit von seiner Ausgangsposition entweder einen Gründungszuschuss oder ein Einstiegsgeld beantragen. Ein Gründungszuschuss kann ihm gewährt werden, wenn er noch keine Grundsicherung beantragen musste. Dazu bedarf es einer Geschäftsidee und einer Tragfähigkeitserklärung, die beispielsweise von der Industrie- und Handelskammer geprüft und ausgestellt wird. Die Spezialisten der Kammer kontrollieren in diesem Zusammenhang die fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse des Gründers. Sie gehen den Fragen nach, ob das neue zu gründende Unternehmen über die Kapitalreserven verfügt und gegebenenfalls Verluste abfangen kann. Bezieht der Existenzgründer bereits das Mittel zur Grundsicherung, kann er statt des Gründerzuschusses das Einstiegsgeld beantragen.Sobald die Existenzgründung beschlossen ist, erfolgen die Anmeldungen beim Gewerbe- und Finanzamt. Hier erhält der Unternehmer seine Steuernummer, die er auf seinen Rechnungen und Geschäftspapieren angeben muss. Das Finanzamt fordert zudem eine Prognose der Umsätze der nächsten Monate. Plant der Interessent eine freiberufliche Tätigkeit, unterbleibt die Gewerbeanmeldung.

Alternativ kann sich der Betreffende auch als Kleinunternehmer selbstständig machen. Parallel zu seinen Einkünften sichert die Arbeitsagentur seine Existenz ab. In der Anfangsphase darf der Kleinunternehmer einen Freibetrag sowie die ihm entstandenen Aufwendungen dazu verdienen. Der Anteil an seinem Einkommen, der der Grundsicherung entspricht, wird an den Staat abgeführt. Steuerberater Pauler & Partner PartG mbB berät Sie gerne zur Existenzgründung. 


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