In welchen Bereichen die Steuerberatungsgesellschaft tätig ist

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Finanzämter, aber auch Kreditinstitute möchten von den Unternehmen aufbereitete Zahlen, um beispielsweise bestimmte Steuern zu erhalten oder zurückzubezahlen oder Darlehen zu gewähren. Da allerdings nicht jeder Mandant die Möglichkeit hat, selbst die entsprechenden Auswertungen anzufertigen, wendet er sich an eine Steuerberatungsgesellschaft, bspw. StBP Steuerberatungsgesellschaft Hass & Hagedorn GmbH & Co. KG. Diese erstellt für ihn nach den vorliegenden Unterlagen die Finanzbuchhaltung, den Jahresabschluss oder die Einnahmenüberschussrechnung, die Steuererklärungen und bei Angestellten auch die Lohnbuchhaltung.

Finanzbuchführung
Der Grundstein für eine betriebswirtschaftliche Beratung und Steuergestaltung ist eine Buchhaltung, die alle Geschäftsvorfälle umfassend berücksichtigt. Die Steuerberatungsgesellschaft bietet dem Mandanten ein professionelles Aufbereiten und der Erstellen der Buchhaltung an. Dazu gehört das Kontieren der laufenden Geschäftsvorfälle durch das EDV-gerechte Erfassen mit der neuesten Technik, das Abstimmen der Konten, das Verwalten der offenen Posten von Lieferanten und Kunden, das Informieren über den Geschäftsverlauf und das Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen. Dabei kommt der Steuerberater auf den Mandanten unaufgefordert zu, soweit sich in einem Geschäftsbereich ein unternehmerisches Eingreifen aufzeigt. Das hat den Vorteil, dass steuerliche Überraschungen durch hohe Steuernachzahlungen verhindert werden können. Damit weiß der Mandant immer aktuell, was für Steuerbelastungen auf ihn zukommen. Er erhält dadurch ausreichend Zeit, durch die steuerlichen Tipps diesen Abgaben entgegenzuwirken.

Lohn- und Gehaltsabrechnung
In der heutigen Zeit zählt die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung zu den komplexesten Materien im Steuerrecht. Sie umfasst neben den Fragen des Lohnsteuerrechts auch die des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts. Durch ständige Weiterbildung wird das Team der Steuerberatungsgesellschaft den laufenden Änderungen dieses Themengebiets gerecht. Man braucht daher die Lohn- und Gehaltsabrechnung nicht selbst erstellen, sondern einfach nur Fachkräften übertragen, welche die höchste Abrechnungssicherheit und rasch Auswertungen bieten. Zudem sorgen sie für das Berechnen der laufenden Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer, das Beraten hinsichtlich der optimalen Gestaltung der Lohn- und Gehaltszahlungen, das An- und Abmelden bei der Krankenkasse, das Berechnen von Feiertags-, Urlaubs- und Krankenentgelt, das Beantragen von Lohnfortzahlungserstattungen, die steuerrechtliche Beratung beim Gestalten und Erstellen von Dienstverträgen, das Überprüfen von Reisekostenabrechnungen, das Unterstützen bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen sowie das Klären von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Zweifelsfragen.

Jahresabschluss oder Einnahmenüberschussrechnung
Der Jahresabschluss oder die 4/3-Rechnung stellen die Basis für die nachfolgend anzufertigenden Steuererklärungen dar. Auf Grundlage der Finanz- und Lohnbuchhaltung erstellt die Steuerkanzlei für den Mandanten je nach Unternehmensform, Umsatz und Bedarf eine Einnahmenüberschussrechnung, eine handels- und steuerrechtlich optimierten Jahresabschluss, eine Bilanz mit entsprechenden Anhang und Bericht, eine Sonderbilanz, eine Ergänzungsbilanz, eine Auseinandersetzungsbilanz oder eine Liquidationsbilanz.

Steuererklärungen
Um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die für eine Senkung der Steuerbelastung hilfreich sind, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einer Steuerkanzlei. Bei der Anfertigung der Steuererklärungen profitiert man als Mandant von ihrem neuesten Wissen in den Themen Steuern und Finanzen. Die Mitarbeiter der Steuerberatungsgesellschaft erstellen für Privatleute und Unternehmer Einkommensteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Körperschaftsteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen, Erklärungen zur Nichtveranlagung, Schenkung Steuererklärungen und Erbschaftsteuererklärungen. Der später eingehende Steuerbescheid vom Finanzamt wird von der Steuerkanzlei auf Richtigkeit geprüft.


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