Von einer Steuererklärung umfassend profitieren

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Das Thema Steuern wird von vielen Bürgern eher nachlässig behandelt. Man verbindet mit diesem Thema wohl eher eine notwendige Pflicht. In Bezug auf die Steuererklärung lässt sich jedoch mitunter sehr viel gewinnen, wenn man die richtigen Schritte einleitet. Dies betrifft weite Teile der Bevölkerung. Dabei spielt es zudem oft auch keine Rolle, ob man Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist.

Sollte man die Steuererklärung selbst anfertigen oder sich Hilfe suchen?

Dies lässt sich nicht pauschal bestimmen. Dies hängt vor allem vom Umfang und von den persönlichen Kenntnissen ab. Als Arbeitnehmer dürfte die Anfertigung nicht unbedingt schwierig sein. Nicht jeder Arbeitnehmer kennt sich jedoch mit dem Thema Steuern umfassend aus. Aus diesem einfachen Grund kann man sich durchaus auch an einen kompetenten Ansprechpartner in diesem Bereich wenden. In erster Linie käme hier ein klassischer Steuerberater infrage. Weiterhin ist auch die Lohnsteuerhilfe sehr geeignet.

Was braucht man alles für Unterlagen, um die Erklärung anzufertigen?

Was man alles an Unterlagen benötigt, hängt vor allem auch vom individuellen Status ab. Rentner oder Studenten können zumeist eine vereinfachte Erklärung abgeben. Als Arbeitnehmer ist die Erklärung ein wenig umfangreicher. In jedem Fall benötigt man einen sogenannten Mantelbogen. Hier werden zunächst alle Stammdaten erfasst. Neben der Steuernummer, der Steuer-ID, der Anschrift und dem Geburtsdatum geht es vor allem auch um die Bankverbindung. Hier werden neben fälligen Steuern auch Erstattungen zu viel gezahlter Steuern vorgenommen.

Für Unternehmen gelten andere Regeln

Ganz gleich, ob Sie ein kleines Einzelunternehmen führen oder Inhaber einer großen Firma sind. Sie müssen in solchen Fällen immer eine Steuererklärung abgeben, beispielsweise mithilfe von Voss Schnitger Steenken Bünger & Partner Steuerberater-Rechtsanwalt-vereidigter Buchprüfer-Wirtschaftsprüfer PartG mbB. Dies ist ganz logisch, denn hier existiert kein Arbeitgeber, der sich um diese Verpflichtung kümmern könnte. Als Unternehmer muss man eine deutlich umfangreichere Erklärung abgeben. Hierzu zählen unter anderem auch die Anfertigung einer Umsatzsteuererklärung, sowie die Anfertigung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Stellt sich weiterhin die Frage, ob man als Unternehmer Freiberufler ist oder ein Gewerbe betreibt. Ist letzteres der Fall, muss außerdem noch eine Gewerbesteuererklärung abgegeben werden.

Warum bringt die Abgabe der Erklärung häufig große Vorteile?

Vor allem Arbeitnehmer können mit teils hohen Rückerstattungen rechnen. Doch warum ist dies eigentlich der Fall? Zunächst zahlt man auf seinen Lohn Steuern. Hier werden jedoch keinerlei Ausgaben berücksichtigt. Fast jeder Arbeitnehmer hat jedoch regelmäßig einen Fahrweg zu absolvieren. Ganz egal, ob man für diesen Fahrweg das Auto oder die Bahn nutzt, in jedem Fall können diese Kosten von den Steuern abgezogen und somit erstattet werden. Neben den Fahrtkosten können auch Ausgaben für Medikamente, sowie sämtliche Auslagen, die in direktem Bezug zur Arbeit stehen abgesetzt werden. Hier sind vor allem Ausgaben für Bücher und die Arbeitsbekleidung zu nennen.


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