Wirtschaftsprüfer

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Der Wirtschaftsprüfer gehört zur Gruppe der freien Berufe. Allerdings ist die Voraussetzung für die Tätigkeit eine öffentliche Bestellung verbunden mit einer Vereidigung. Das bedeutet, dass erst nach einem staatlichen Examen und dem Zulassungsverfahren die Arbeit als Prüfer aufgenommen werden darf. Im Zulassungsverfahren wird neben umfassender Fachkenntnisse auch die persönliche Eignung überprüft. Erst danach darf ein Prüfer in Unternehmen und Organisationen die gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen vornehmen.  Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers Die primäre Aufgabe eines Prüfers ist es, den Jahresabschluss von Organisationen und Unternehmen zu prüfen und zu bestätigen.…

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